Haus- und Schulordnung der Eichendorffschule
Die Haus- und Schulordnung ist eine Regelung des Verhaltens in der
Schule, die von Eltern, Lehrern und Schülern gemeinsam
beschlossen wird, und an die sich alle halten müssen.
Sie kann nur durch Anträge in der GLK und in der
Schulkonferenz verändert werden.
1. Das Zusammenleben in der Schule
Alle in der Schule Anwesenden handeln in gegenseitiger Achtung,
Rücksichtnahme und Toleranz und bemühen sich um eine gute
Zusammenarbeit. Durch die Schulordnung soll ein für alle erträgliches
Zusammenleben erreicht werden. Deshalb beinhalten
die Anordnungen, dass alles, was den Unterricht und den
organisatorischen Ablauf des Schulbetriebes stört, unterbleiben muss.
Gleichzeitig müssen alle bemüht sein, das zu unterlassen, was die
Gesundheit oder das Ansehen der anderen beeinträchtigt oder
Sachbeschädigung verursacht.
- Der Beginn des Unterrichts ist jedem Schüler bekannt. Es ist
selbstverständlich, dass man pünktlich
zum Unterricht erscheint.
Zuspätkommende stören.
- Die Räume und Einrichtungsgegenstände müssen
pfleglich behandelt und hygienisch sauber gehalten werden:
- Deshalb ist das Kaugummikauen im gesamten
Schulbereich nicht erlaubt.
- Beschädigt ein Schüler mutwillig das Inventar,
Unterrichtsmittel oder das Eigentum von anderen, werden die
Erziehungsberechtigten für den angerichteten Schaden ersatzpflichtig
gemacht..
- Rauchen ist gesundheitsschädlich. Allen Schülern
unserer Schule ist das Rauchen auf dem ganzen Schulgelände verboten.
Dasselbe gilt für Alkohol und Drogen. (Jugendschutzgesetz!)
- Gefahrbringende Gegenstände dürfen nicht in die
Schule mitgebracht werden.
- Mobiltelefone (Handys) müssen im Schulgebäude
und in den Pausen ausgeschaltet sein.
- Musik- und elektronische Spielgeräte sind im
Schulbereich nicht erlaubt.
2. Der Aufenthalt im Schulhaus und auf dem
Schulgelände.
- In der großen Pause halten sich alle Schüler auf dem
Schulhof auf. Die Toilette ist kein
Aufenthaltsort für die Pause.
- Das Fußballspielen auf dem Sportplatz erfolgt nach
einem geregelten Klassenplan.
- In den kleinen Pausen halten sich die Schüler in
ihren Klassenzimmern oder in den Fachräumen auf bzw. haben die
Möglichkeit, zur Toilette zu gehen. Das Aufsuchen der Toiletten während
der Unterrichtszeit ist nur
in Ausnahmefällen gestattet.
- Das Rennen im Schulhaus ist verboten, denn es besteht
höchste Verletzungsgefahr.
- Unfälle müssen sofort einer Lehrkraft oder im
Sekretariat gemeldet werden, Sachschäden beim
Hausmeister oder bei einer Lehrkraft.
- Klassenzimmer und Fachräume werden von
einer Lehrkraft abgeschlossen, wenn die Klassen diese Räume verlassen.
- Das Schneeballwerfen ist aus
Sicherheitsgründen im ganzen Schulbereich grundsätzlich verboten.
- Fahrräder werden
auf dem dafür vorgesehenen Platz gesichert abgestellt.
- Roller dürfen
nicht in die Schule mitgebracht werden.
- Aus gesetzlichen und
versicherungsrechtlichen Gründen hat die Schule die
Pflicht zur
Aufsichtsführung während der gesamten Unterrichtszeit. Deshalb dürfen
die
Schüler das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen
nicht ohne die
Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
- Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem
Schulgelände nicht gestattet.
3. Ordnung und Sauberkeit
- Alle fühlen sich für die Sauberkeit in den Unterrichtsräumen,
im gesamten Schulhaus und auf dem
Schulgelände verantwortlich! Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen
Behälter.
Besonders in den Toiletten muss auf Sauberkeit geachtet werden.
- Das Ausspucken ist aus hygienischen
Gründen im gesamten Schulbereich untersagt.
- Bei Verlassen der Unterrichtsräume werden
die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die
Jalousien hochgezogen.
4. Schulbesuch und Versäumnisse
- Für den regelmäßigen Schulbesuch gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
- Versäumnisse sind der Schule unverzüglich unter
der Angabe des Grundes mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Eine
schriftliche Entschuldigung ist der Schule innerhalb von drei Tagen
nachzureichen.
- Beurlaubungen:
Beurlaubungen für einzelne Unterrichtsstunden erteilt die für die
betreffende Stunde zuständige Lehrkraft, für ein oder zwei Tage der
Klassenlehrer / die Klassenlehrerin. Urlaubsgesuche für mehr als zwei
Tage sind rechtzeitig schriftlich bei
der Schulleitung einzureichen. Direkt vor oder nach Ferienabschnitten
darf nicht
beurlaubt werden.
Rektorin
|
Elternbeiratsvorsitzender |
Frau Melzer
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Maren Schulz |