Ganztagsschule - ganztägig lernen!

Ganztagsschulen im Sinne der Bekanntmachung des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" sind Schulen mit ganztägigen Angeboten entsprechend den örtlichen Bedürfnissen.

Dies können alle Grundschulen und weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I sein, an denen

- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot (Link zu AGs) für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,

- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird und

- die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.


Ab dem Schuljahr 2010/11 bietet die EDS eine ausgeweitete flexible Nachmittagsbetreuung für Grundschüler an.

Die Kinder werden Montag bis Donnerstag von 7.30-17.30 Uhr betreut. Freitags hängt die Schlusszeit vom Bedarf ab.

Das Anmeldeformular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Rechtsgrundlagen:

Die Förderung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg steht auf den folgenden Säulen:

- Verlässliche Grundschule

- Ganztagsschulen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I

- Projekte der Jugendsozialarbeit in Werkrealschulen

- Sportförderung

- Förderung der außerschulischen Jugendbildung, z.B. Kunst und Musik

Weitere Informationen: www.ganztagsschulen.org